Das Jahr 2015 startet mit einem wichtigen Gesetz: Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde am 1.1.2015 für rund 3,7 Millionen Beschäftigte Deutschland. „Das ist ein historischer Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik, von dem auch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kreis Reutlingen profitieren werden. Lohndumping gehört endlich der Vergangenheit an“, erklärt Kreisvorsitzender Sebastian Weigle...
„Der Mindestlohn schützt auch unsere ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer, die schon immer gute Löhne gezahlt haben. Sie müssen jetzt nicht mehr mit Betrieben konkurrieren, deren Geschäftsmodell vor allem auf Dumpinglöhnen basiert.“
Bereits seit 2013 regelt das von der grün-roten Landesregierung eingeführte Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bau- und Dienstleistungsbereich mit. Bei Zeitungszustellern, und dort wo es Mindestlohntarifverträge bestehen, gibt es Übergangsregelungen. Spätestens ab 2017 bekommen auch sie 8,50 Euro. „Die Sozialdemokraten wollen, dass alle Beschäftigten von ihrer Arbeit leben können und nicht zusätzlich Sozialleistungen beziehen müssen“, so Weigle.
Schlupflöcher zur Umgehung der Lohnuntergrenze gibt es kaum. Dennoch werden die Kontrollmöglichkeiten des Zolls weiter ausgebaut. Der soll ab Anfang kommenden Jahres nicht mehr nur illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit ins Visier nehmen, sondern eben auch Verstöße gegen den Mindestlohn.
„Es ist verständlich, dass bei einem Gesetz, das so viele Menschen betrifft, Fragen auftauchen“, erklärt Weigle. Das Bundesarbeitsministerium hat deshalb eine Mindestlohn-Hotline ins Leben gerufen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mindestlohn-Hotline beantworten allgemeine Fragen zum Mindestlohn. Außerdem können ab dem 1.1.2015 Verstöße gegen den Mindestlohn anonym bei der Hotline gemeldet werden. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 030/60 28 00 28 erreichbar.